Allgemeine Reisebedingungen

Zwischen dem Reiseveranstalter chrono tours GmbH (nachfolgend chronotours genannt) und dem Kunden gelten ausschließlich diese Allgemeinen Reisebedingungen in der jeweils gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, solange chronotours ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt.

 

§ 1 Vertragsabschluss und Pflichten des Kunden

(1) Grundlage des Angebots von chronotours und der Buchung des Kunden ist die Ausschreibung für die jeweilige touristische Veranstaltung.

(2) Mit der Anmeldung zur Teilnahme an einer touristischen Veranstaltung (Buchung), welche schriftlich, fernmündlich oder per Online-Formular erfolgen kann, bietet der Kunde chronotours den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der jeweiligen Ausschreibung, dieser Reisebedingungen und aller ergänzenden Angaben, die während des Kaufs oder Buchungsprozesses mitgeteilt werden, verbindlich an. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung per E-Mail oder Post durch chronotours zustande.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Bestätigung unmittelbar auf Übereinstimmung mit den von ihm gemachten Angaben während der Buchung zu überprüfen. Abweichungen muss der Kunde chronotours unverzüglich mitteilen. Der Kunde hat chronotours zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen nicht innerhalb der von chronotours mitgeteilten Frist erhält.

(4) Der Kunde kann seine Buchung vor Veranstaltungsbeginn einem Dritten übertragen, sofern dieser den besonderen Veranstaltungserfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht organisatorische Gründe, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Name und Anschrift des Dritten müssen chronotours spätestens 2 Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitgeteilt werden.

(5) Namensänderungen können kostenpflichtig sein, wenn dies in der Ausschreibung oder der Buchungsbestätigung angegeben wird.

(6) Der Kunde haftet für alle Verpflichtungen jener Teilnehmer, die durch ihn angemeldet wurden oder denen er den Vertrag übertragen hat und versichert, dass diese die erforderlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung erfüllen.

(7) Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden.

 

§ 2 Zahlungsbedingungen

(1) Sämtliche Zahlungen des Kunden sind nur nach Aushändigung des Reisesicherungsscheins zu leisten. Kein Sicherungsschein ist erforderlich, wenn die gebuchte Veranstaltung nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt oder der Reisepreis EUR 75,- nicht übersteigt.

(2) Rechnungsbeträge für Veranstaltungen können ausschließlich per Überweisung bezahlt werden. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Kunde.

(3) Sofern in der Ausschreibung oder der Buchungsbestätigung nicht anders ausgewiesen, sind die Kosten bei Tagesausflügen und Musicalfahrten sofort in voller Höhe fällig; bei Mehrtagesreisen ist mit verbindlicher Buchung eine Anzahlung von 20% des Reisepreises fällig, der Restbetrag ist bis 30 Tage vor Reisebeginn zu zahlen.

(4) Zusatzleistungen sind mit der verbindlichen Buchung und Bestätigung zur Zahlung durch den Kunden sofort in voller Höhe fällig.

(5) Leistet der Kunde die Zahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl chronotours zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist chronotours berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß § 4 zu belasten.

 

§ 3 Weiterverkauf

Der Weiterverkauf von Veranstaltungen/Buchungen/Reisegutscheinen ist nicht gestattet. chronotours ist berechtigt, die Teilnahme an der Veranstaltung/die Einlösung des Gutscheins zu verweigern.

 

§ 4 Rücktritt durch den Kunden

(1) Der Kunde kann jederzeit von der Teilnahme an einer gebuchten Veranstaltung zurücktreten. Der Rücktritt kann schriftlich per Post, per E-Mail, per Fax oder telefonisch gegenüber chronotours erfolgen, wobei ein Rücktritt in Textform empfohlen wird.

(2) Durch einen Rücktritt des Kunden oder das Nichtantreten der Reise wird chronotours von der Erbringung der Leistung frei. chronotours ist verpflichtet, dem Kunden von ihm geleistete Zahlungen zu erstatten. Je nach Zeitpunkt der Stornierung fallen Stornierungsgebühren zu Lasten des Kunden an.

(3) Tagesfahrten: Sofern in der Ausschreibung oder der Buchungsbestätigung nicht anders angegeben, beträgt die Stornierungsgebühr von Tagesfahrten bis 15 Tage vor Reiseantritt: 0%, es fallen keine Gebühren an.

Ab dem 14. Tag vor Reiseantritt beträgt die Stornierungsgebühr 100% und es findet eine Erstattung von Zahlungen durch chronotours an den Kunden nicht statt.

(4) Musicalfahrten: Sofern in der Ausschreibung oder der Buchungsbestätigung nicht anders angegeben, beträgt die Stornierungsgebühr von Musicalfahrten bis 35 Tage vor Reiseantritt: 0%, es fallen keine Gebühren an.

Ab dem 34. Tag vor Reiseantritt beträgt die Stornierungsgebühr 100% und es findet eine Erstattung von Zahlungen durch chronotours an den Kunden nicht statt.

(5) Mehrtagesreisen per Bus oder Zug: Sofern in der Ausschreibung oder der Buchungsbestätigung nicht anders angegeben, beträgt die Stornierungsgebühr von Mehrtagesreisen per Bus oder Zug bis 43 Tage vor Reiseantritt: 0%, es fallen keine Gebühren an.

Ab 42. bis 30. Tag vor Reiseantritt: 40% des Reisepreises.

Ab 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 75% des Reisepreises.

Ab dem 14. Tag vor Reiseantritt beträgt die Stornierungsgebühr 100% und es findet eine Erstattung von Zahlungen durch chronotours an den Kunden nicht statt.

(5) Mehrtagesreisen per Flug: Es gelten die im Anmeldeformular angegeben Stornierungsfristen.

(6) Die Stornierung von gebuchten Zusatzleistungen wird mit 100% berechnet und es findet eine Erstattung von Zahlungen durch chronotours an den Kunden nicht statt.

(7) chronotours behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere Entschädigung zu fordern, soweit chronotours nachweist, dass höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind.

(8) Maßgeblich für die Wahrung der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei chronotours.

(9) Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass chronotours ein geringerer Schaden als die Entschädigungspauschale entstanden ist.

(10) Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.

 

§ 5 Ausfall

chronotours ist bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder bei Umständen, die außerhalb ihres Einflusses liegen, berechtigt, eine Veranstaltung vor deren Beginn abzusagen. In diesem Fall werden dem Kunden die gezahlten Kosten erstattet.

 

§ 6 Leistungsänderungen

(1) Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von chronotours nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

(2) Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft des Reisevertrags, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von chronotours gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht fristgemäß den Rücktritt, gilt die Änderung als angenommen.

(3) chronotours behält sich nach Maßgabe der §§ 651f, 651g ff. BGB vor, den vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.

 

§ 7 Haftung

(1) Die vertragliche Haftung von chronotours für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

(2) chronotours haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.

(3) Für alle gegen chronotours gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet chronotours maximal in Höhe des dreifachen Veranstaltungspreises. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Teilnehmer und Veranstaltung.

 

§ 8 Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Leistung hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vorgesehenen Beendigung der Veranstaltung schriftlich gegenüber chronotours geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war.

 

§ 9 Datenschutz

(1) chronotours erhebt im Rahmen von Buchungen und telefonischen Anfragen Daten des Kunden nach den geltenden Vorschriften von EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und Telemediengesetz (TMG). chronotours ist berechtigt, die personenbezogenen Daten der Kunden zu erheben, zu speichern, zu verwenden und wenn erforderlich, an Dritte weiterzugeben soweit dies für die Abwicklung der Veranstaltungen erforderlich ist (z.B. Hotels etc.). Die aktuelle Datenschutzerklärung ist jederzeit unter chrono-tours.de/datenschutz abrufbar.

(2) Bei einer Buchung erhobene Kundendaten bleiben dem Gesetz nach bis zur Verjährung aller Ansprüche aus der Buchung einer Veranstaltung gespeichert.

(3) chronotours ist berechtigt die personenbezogenen Daten des Kunden zu speichern und zu verwenden. Der Einwilligung zur Datennutzung kann jederzeit schriftlich gegenüber chronotours widersprochen werden.

(5) Der Kunde hat die Möglichkeit, die zu seiner Person gespeicherten Daten schriftlich bei chronotours zu erfragen.

 

§ 10 Änderung der Allgemeinen Reisebedingungen

chronotours behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Reisebedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Es gelten die unter chrono-tours.de/agb abrufbaren Reisebedingungen in der jeweiligen Fassung. Die aktuelle Version der Reisebedingungen kann bei chronotours angefordert werden.

 

§ 11 Sonstiges

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Reisebedingungen rechtsunwirksam bzw. undurchführbar sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Reisebedingungen nicht berührt. Anstelle der rechtsunwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung tritt dann eine Bestimmung, die der ursprünglich gewollten Bestimmung am nächsten kommt. Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

(2) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten ist Köln.

 

Stand der Reisebedingungen: Januar 2023

chrono tours GmbH
Ebertplatz 14-16 | 50668 Köln
Geschäftsführer: Christian Dupp & Niklas Hundt
Handelsregister Köln, HRB 87786
USt.-Id.Nr. DE307108240